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Emission Info

44. BImSchV

Die 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung ist die Umsetzung der MCP-Richtlinie der Europäischen Union und wurde am 14.12.2018 beschlossen. Sie ist am 20.06.2019 in Kraft getreten.

Wen betrifft die 44. BImSchV?

Sie betrifft Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen mit einer mittelgroßen Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt, auch wenn sie nicht genehmigungsbedürftig sind. Für Feuerungsanlagen ab 50 MW gilt weiterhin die 13. BImSchV. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen können sich wie bisher an die 1. BImSchV halten.

Was sind die neuen Anforderungen?

Die 44. BImSchV sieht neue Forderungen hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte und die Überwachung Ihrer Anlage vor. Neben kürzeren Messintervallen gibt es neue Verpflichtungen zu Dokumentationen und Nachweisen.

Es betrifft die Grenzwerte für Formaldehyd, Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Staub. Gerade bei Formaldehyd hatte die TA Luft bisher für Abgase bei Magermotoren noch eine Konzentration von 60 mg/Nm³ vorgesehen; nun sind es 20 mg/Nm³ für neue und 30 mg/Nm³ für bestehende Anlagen. Für Stickstoffdioxid hat der Gesetzgeber die TA Luft mit 100 statt 500 mg/Nm³ weit reduziert. Dieser Grenzwert ist nur mithilfe eines SCR Katalysators mit Harnstoffdosierung zu erreichen. Bis die Verordnung in Kraft tritt, haben die meisten Katalysatoren ihre Lebensdauer sowieso erreicht.

Weitere Informationen erhalten Sie auf www.44-bimschv.de

Niedrige Emissionen werden zur kontinuierlichen Aufgabe!
Unsere Lösung: EMI-LOG classic!

Die 44. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzes (BImSchV) ersetzt die vorher geltende TA Luft, die die Emissionen der Verbrennungsmotoren seit 2002 geregelt hat. Alle genehmigungsbedürftigen Anlagen kleiner 1 MW und alle Anlagen mit mehr als 1 MW Feuerungswärmeleistung sind hiervon betroffen.

Die Regelungen wurden von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) auf Basis des VDMA-Einheitsblattes 6299 nochmals konkretisiert und auf alle Anlagen, die den Emissionsminderungsbonus erhalten, erweitert.

Mit der Verabschiedung der 44. BImSchV, im Juni 2019, hat Emission Partner die Emissionsüberwachung EMI-LOG auf den Markt gebracht, um Ihnen als Betreiber eine einfache, stabile und funktionierende Lösung anzubieten.

EMI-LOG ist eine Motorenhersteller unabhängige und autarke Lösung für alle Motorentypen, und neben der kontinuierlichen Einhaltung der Emissionsgrenzwerte können Sie auch die Forderung des effektiven Betriebs Ihres Katalysators erfüllen.

Die Daten zum Nachweis des effektiven Betriebs der Abgasnachbehandlungsanlage werden DSGVO-konform, sowohl lokal als auch für Sie zugänglich in einer Cloud gespeichert. Mit Abschluss eines Servicevertrags erhalten Sie automatisierte Monats-/Jahresberichte zum Nachweis für Ihre Behörde.

  • Einfache Nachrüstung

    Geeignet für alle Motorentypen und einfach nachrüstbar

  • Reduzierter Dokumentations-aufwand

    Automatisierte Dokumentation der Messdaten und Ausfallzeiten

  • Mehr Transparenz mit CO-Sensor

    Nachweis der Katalysatoraktivität und nachvollziehbarem Katalysatortausch

  • Sofort lieferbar

    Jetzt bestellen und innerhalb weniger Tage installieren

Weitere Informationen finden Sie unter www.katalysatorüberwachung.de

Haben Sie ein Schreiben zum Thema „44. BImSchV“ erhalten?

Werden Sie aufgefordert die Anzahl der vorhandenen Magergasmotoren mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW oder mehr sowie Angaben zum Umrüstungsstand zu übermitteln?

Sie haben Fragen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zu den neuen Anforderungen der 44. BImSchV?

Wir helfen Ihnen!

Registrierungspflicht von Feuerungsanlagen

Diese gilt nur für Einzelaggregate mit einer Feuerungswärmeleistung ≥ 1 MW. Betreiber von Neuanlagen müssen sich sofort melden – Bestandsanlagenbetreiber können sich bis zum 02. Dezember 2023 Zeit lassen.

Aufzeichnungspflichten

Alle Betreiber sind dazu angehalten, Brennstoffe, Betriebsstunden, Ausfälle (und Maßnahmen) des Katalysators und Grenzwertüberschreitungen zu belegen. Sie müssen die Genehmigung, Messberichte sowie Nachweise der Registrierung und des effektiven Betriebes des Katalysators aufbewahren.

Katalysatoren

Alle Betreiber müssen „den kontinuierlichen und effektiven Betrieb“ Ihres Katalysators nachweisen. Außerdem müssen unverzüglich Maßnahmen ergriffen werden, um einen regulären Betrieb wiederherzustellen und zu belegen. Bei Ausfällen länger als 1 Tag, muss das BHKW stillgelegt und die Behörde informiert werden.

Messung an Verbrennungsmotoren

Als Betreiber von Gas-Otto-Motoren müssen Sie die Emissionen an NOx als Tagesmittelwert überwachen.

Messverfahren

Alle Messeinrichtungen müssen auf ihren ordnungsgemäßen Einbau und die Funktion geprüft werden. Dokumentationen sind der Behörde in 12 Wochen vorzulegen.

Einzelmessung

Alle Betreiber müssen spätestens 4 Monate neben der kontinuierlichen Messung nach der Inbetriebnahme eine erste Messung vornehmen. Der Behörde muss der Messbericht unmittelbar vorgelegt werden.

Ab wann ist die 44. BImSchV wirksam?

Bis zum 31.12.2024 gelten für bestehende Anlagen die TA Luft. Erst ab dem 01.01.2025 werden sie wirksam. Es gibt hier einige Ausnahmen: Zum Beispiel Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 5 Megawatt mit festen Biobrennstoffen haben gesonderte Übergangsregelungen. Für neue Anlagen, ist die Änderung mit Inkrafttreten der Verordnung verpflichtend. Die Dokumentationspflichten gelten ab sofort.

Sie sollten in jedem Fall Ihre Behörde kontaktieren, damit Sie keine Fristen verpassen. Als Bestandsanlagenbetreiber sollten Sie eine NOx-Überwachung aufrüsten, damit Sie die Stickoxidemissionen überwachen und den effektiven Betrieb Ihres Oxi-Kats nachweisen können. Eine sofortige Umsetzung wird nicht bedenkenlos möglich sein – vieles wird sich in nächster Zeit klären. Falls Sie Ihre BHKW-Neuanlage noch nicht registriert haben, sollten Sie dies dringend nachholen.

Betroffen sind in Deutschland ca. 9.500 Anlagen. Wir, Emission Partner, bieten Ihnen die Emissionsmessungen als Dienstleistung an.

Stand der Informationen: 01.02.2020

Verkauf

Emission Partner GmbH & Co. KG
Karl-Wiechert-Allee 66
30625 Hannover

Telefon: +49 4498 92 326 – 26
Telefax: +49 4498 92 326 – 112
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Produktion

Emission Partner GmbH & Co. KG
Industriestraße 5
26683 Saterland-Ramsloh

Telefon: +49 4498 92 326 – 0
Telefax: +49 4498 92 326 – 112
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