
Einfache Nachrüstung
Geeignet für alle Motorentypen und einfach nachrüstbar
Die 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung ist die Umsetzung der MCP-Richtlinie der Europäischen Union und wurde am 14.12.2018 beschlossen. Sie ist am 20.06.2019 in Kraft getreten.
Sie betrifft Gasturbinen und Verbrennungsmotoranlagen mit einer mittelgroßen Feuerungswärmeleistung von 1 bis 50 Megawatt, auch wenn sie nicht genehmigungsbedürftig sind. Für Feuerungsanlagen ab 50 MW gilt weiterhin die 13. BImSchV. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen können sich wie bisher an die 1. BImSchV halten.
Die 44. BImSchV sieht neue Forderungen hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte und die Überwachung Ihrer Anlage vor. Neben kürzeren Messintervallen gibt es neue Verpflichtungen zu Dokumentationen und Nachweisen.
Es betrifft die Grenzwerte für Formaldehyd, Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Staub. Gerade bei Formaldehyd hatte die TA Luft bisher für Abgase bei Magermotoren noch eine Konzentration von 60 mg/Nm³ vorgesehen; nun sind es 20 mg/Nm³ für neue und 30 mg/Nm³ für bestehende Anlagen. Für Stickstoffdioxid hat der Gesetzgeber die TA Luft mit 100 statt 500 mg/Nm³ weit reduziert. Dieser Grenzwert ist nur mithilfe eines SCR Katalysators mit Harnstoffdosierung zu erreichen. Bis die Verordnung in Kraft tritt, haben die meisten Katalysatoren ihre Lebensdauer sowieso erreicht.
Die 44. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzes (BImSchV) ersetzt die vorher geltende TA Luft, die die Emissionen der Verbrennungsmotoren seit 2002 geregelt hat. Alle genehmigungsbedürftigen Anlagen kleiner 1 MW und alle Anlagen mit mehr als 1 MW Feuerungswärmeleistung sind hiervon betroffen.
Die Regelungen wurden von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) auf Basis des VDMA-Einheitsblattes 6299 nochmals konkretisiert und auf alle Anlagen, die den Emissionsminderungsbonus erhalten, erweitert.
Mit der Verabschiedung der 44. BImSchV, im Juni 2019, hat Emission Partner die Emissionsüberwachung EMI-LOG auf den Markt gebracht, um Ihnen als Betreiber eine einfache, stabile und funktionierende Lösung anzubieten.
EMI-LOG ist eine Motorenhersteller unabhängige und autarke Lösung für alle Motorentypen, und neben der kontinuierlichen Einhaltung der Emissionsgrenzwerte können Sie auch die Forderung des effektiven Betriebs Ihres Katalysators erfüllen.
Die Daten zum Nachweis des effektiven Betriebs der Abgasnachbehandlungsanlage werden DSGVO-konform, sowohl lokal als auch für Sie zugänglich in einer Cloud gespeichert. Mit Abschluss eines Servicevertrags erhalten Sie automatisierte Monats-/Jahresberichte zum Nachweis für Ihre Behörde.
Werden Sie aufgefordert die Anzahl der vorhandenen Magergasmotoren mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW oder mehr sowie Angaben zum Umrüstungsstand zu übermitteln?
Sie haben Fragen zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zu den neuen Anforderungen der 44. BImSchV?
Wir helfen Ihnen!