44. BIMSCHV FORDERT KONTINUIERLICHE ÜBERWACHUNG! UNSERE LÖSUNG: EMI-LOG
Im Juni 2019 ist die bisherige Technische Anleitung Luft (TA-Luft) durch eine neue Bundesimmissionsschutz-Verordnung (44. BImSchV) abgelöst worden und die BHKW-Betreiber müssen die Emissionen Ihrer Motoren ab sofort kontinuierlich überwachen.
Vor allem folgende Ausschnitte aus dem „§ 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen“ sind zu beachten:
- § 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen (6):
„Bei Verbrennungsmotoranlagen, die mit Oxidationskatalysatoren ausgestattet sind, hat der Betreiber Nachweise über den kontinuierlichen effektiven Betrieb des Katalysators zu führen.“ - § 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen (7):
„Der Betreiber einer Verbrennungsmotoranlage hat Nachweise über die dauerhafte Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Stickstoffoxide, zum Beispiel über den kontinuierlichen effektiven Betrieb der Abgasreinigungseinrichtung, zu führen. Der Betreiber einer Gasmotoranlage nach dem Magergasprinzip hat die Emissionen an Stickstoffoxiden im Abgas jedes Motors mit geeigneten qualitativen Messeinrichtungen wie beispielsweise NOx-Sensoren als Tagesmittelwert zu überwachen.“
Die Auswirkungen für die BHKW-Betreiber sehen daher wie folgt aus:
- Kontinuierliche NOx-Überwachung ab sofort
- Max. Ausfallzeit der Katalysatoren 400 h je 12 Monate (-> ca. 17 Tage)
- Die Funktion der Abgasnachbehandlung muss auch bei Bestandsmotoren überwacht werden
- Motoren mit einer Feuerungswärmeleistung = 1 MW müssen vom Betreiber bei der zuständigen Behörde angezeigt werden
Wir haben die herstellerunabhängige Lösung, um allen Anforderungen aus der 44. BImSchV gerecht zu werden, unsere EMI-LOG:
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus der 44. BImSchV
- Kontinuierliche NOx-Messung
- Überwachung des effektiven kontinuierlichen Betriebes durch einen CO-Sensor
- Ermittlung von Tagesmittelwerten
- Display
- Die letzten 4 Tagesmittelwerte
- Aktueller NOx- und CO-Halbstundenmittelwert
- Ausfallstunden des Emissionsminderungssystems über die Tagesmittelwerte
- Betriebsstunden über den Drucksensor
- Lokale Speicherung der Tagesmittelwerte und Ausfallzeiten (6 Jahre)
- Stromanschluss und Internetzugang sind betreiberseitig zu stellen
Bestellen Sie die EMI-LOG ganz bequem in unserem Onlineshop oder kontaktieren Sie uns unter +49 4498 92 326 – 26!
Im Juni 2019 ist die bisherige Technische Anleitung Luft (TA-Luft) durch eine neue Bundesimmissionsschutz-Verordnung (44. BImSchV) abgelöst worden und die BHKW-Betreiber müssen die Emissionen Ihrer Motoren ab sofort kontinuierlich überwachen.
Vor allem folgende Ausschnitte aus dem „§ 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen“ sind zu beachten:
- § 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen (6):
„Bei Verbrennungsmotoranlagen, die mit Oxidationskatalysatoren ausgestattet sind, hat der Betreiber Nachweise über den kontinuierlichen effektiven Betrieb des Katalysators zu führen.“ - § 24 Messungen an Verbrennungsmotoranlagen (7):
„Der Betreiber einer Verbrennungsmotoranlage hat Nachweise über die dauerhafte Einhaltung der Emissionsgrenzwerte für Stickstoffoxide, zum Beispiel über den kontinuierlichen effektiven Betrieb der Abgasreinigungseinrichtung, zu führen. Der Betreiber einer Gasmotoranlage nach dem Magergasprinzip hat die Emissionen an Stickstoffoxiden im Abgas jedes Motors mit geeigneten qualitativen Messeinrichtungen wie beispielsweise NOx-Sensoren als Tagesmittelwert zu überwachen.“
Die Auswirkungen für die BHKW-Betreiber sehen daher wie folgt aus:
- Kontinuierliche NOx-Überwachung ab sofort
- Max. Ausfallzeit der Katalysatoren 400 h je 12 Monate (-> ca. 17 Tage)
- Die Funktion der Abgasnachbehandlung muss auch bei Bestandsmotoren überwacht werden
- Motoren mit einer Feuerungswärmeleistung = 1 MW müssen vom Betreiber bei der zuständigen Behörde angezeigt werden
Wir haben die herstellerunabhängige Lösung, um allen Anforderungen aus der 44. BImSchV gerecht zu werden, unsere EMI-LOG:
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus der 44. BImSchV
- Kontinuierliche NOx-Messung
- Überwachung des effektiven kontinuierlichen Betriebes durch einen CO-Sensor
- Ermittlung von Tagesmittelwerten
- Display
- Die letzten 4 Tagesmittelwerte
- Aktueller NOx- und CO-Halbstundenmittelwert
- Ausfallstunden des Emissionsminderungssystems über die Tagesmittelwerte
- Betriebsstunden über den Drucksensor
- Lokale Speicherung der Tagesmittelwerte und Ausfallzeiten (6 Jahre)
- Stromanschluss und Internetzugang sind betreiberseitig zu stellen
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