Einsatz von SCR-Katalysatoren bei Sondergasanwendungen zur Formaldehydreduzierung
Die Richtlinie (EU) 2015/2193 wird durch 44. BImSchV in nationales Recht umgesetzt. Die Verordnung löst für Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen im Leistungsbereich von 1 bis 50 MW FWL die bisher geltenden Regelungen der TA Luft ab.