Einführung und Anforderungen
der 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung

Mit der Einführung der 44. BlmSchV wurde die Richtlinie (EU) 2015/2193 in nationales Recht umgesetzt. Hintergründe, Grenzwerte und technische Lösungen zur Umsetzung der 44. BlmSchV wurden bereits im Bericht „44. BlmSchV Anforderungen und Lösungen“ vom selben Autor eingehend beschrieben.

Der VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) empfiehlt mit der Veröffentlichung 6299 „Methoden zur Überwachung der Emissionen von Verbrennungsmotoranlagen“ vom September 2019 eine Verplombung der Katalysatoren, um den korrekten Einbau des Katalysators, laut 44. BlmSchV, zu erfüllen. Diese Drahtseilplombe darf nicht zerstörungsfrei zu öffnen sein und sie muss mit einer fortlaufenden eingravierten Nummer versehen sein, die im Betriebstagebuch zu dokumentieren ist.