Neue Flex-BHKW müssen bereits heute mit einer SCR-Nachrüstlösung vorgesehen werden
Die 44. BImSchV fordert ab 01.01.2023 auf 0,1 g/Nm³ abgesenkte Stickoxidemissionen für alle neuen Biogasmotoren, die nach dem 20.12.2018 in Betrieb gehen. Das bedeutet für Betreiber, die Ihre Biogasanlage flexibilisieren wollen, dass sie für ihr neues Flex-BHKW auf jeden Fall den Betrieb einer SCR-Abgasanlage vorsehen müssen.
Emission Partner hat, insbesondere für Container-BHKW, in Zusammenarbeit mit den Partnern Martin Adam GmbH und enkotherm eine kompakte SCR-Abgasanlage entwickelt, die auf alle üblichen Flex-BHKW Leistungsklassen montiert werden kann.
Die folgende Grafik zeigt sehr deutlich den Übergang von den heutigen Emissionsgrenzwerten in Deutschland (TA Luft von 2002) zu den neuen europäischen Grenzwerten, die durch die 44. BImSchV in nationales Recht umgesetzt werden. Alle neuen BHWK (Stichtag war hier der 20.12.2018) müssen ab 01.01.2023 (Biogas) oder 01.01.2025 (Erdgas) weniger als 100 mg/Nm3 Stickoxid emittieren. Dies wird nur durch eine SCR Abgasnachbehandlung funktionieren.
Da der nachträgliche Einbau einer solchen Anlage in ein bestehendes BHKW mit hohen Umbaukosten und teuren Stillstandzeiten verbunden ist, empfiehlt Emission Partner BHKW Herstellern wie Betreibern, in der ersten Stufe die Vorinstallation einer solchen Abgasanlage bereits bei der Planung zu berücksichtigen und dann in einer weiteren Stufe bei Absenkung der Grenzwerte nur noch die SCR Katalysatoren und die Harnstoffdosierung nachzurüsten.
Stufe 1
Vollzugsempfehlung Formaldehyd
Der SCR-Reaktor reduziert die Formaldehyd-Emissionen sicher um bis zu 90 %.