EEG-Formaldehydgrenzwert auf 20 mg/Nm³ reduziert

Ab dem 01.07.2018 werden zur Erlangung des Emissionsminderungsbonus für EEG-Anlagen die Vorlage eines bestandenen Messberichts mit einem Formaldehydmesswert von 20 mg/Nm³ gefordert. „Somit gilt der neue Grenzwert eigentlich schon ab 01.01.2018. Denn Betreiber von Biogasanlagen, die in 2018 nicht zweimal messen wollen, sollten bereits im ersten Halbjahr 2018 den neuen Wert sicher nachweisen“, fasst Jessica Manser, Leiterin Emissionsmessungen bei Emission Partner, die Situation zusammen. Bereits heute verlangen einige Kunden von uns nur Katalysatoren, wenn der neue halbierte Grenzwert sicher eingehalten wird.